Sollte Martin Kind (73) die geplante Komplett-Übernahme von Hannover 96 auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung bei der so genannten 50+1-Regel durch die DFL verwehrt werden, will der Präsident gegen die Entscheidung juristisch vorgehen.
"Wird der Antrag abgelehnt, müsste der Klageweg beschritten werden im Hinblick auf Kartellrecht, EU-Recht, freien Kapitalverkehr und Wettbewerbsrecht", sagte Kind dem kicker: "In der Bundesliga gibt es zudem bereits drei Fußballunternehmen mit Ausnahmeregel."
Zudem wehrte sich Kind gegen Kritik, er habe 96 in den vergangenen 20 Jahren nicht wie für eine Übernahme vorgeschrieben ausreichend finanziell unterstützt. "Durch Leverkusen, Wolfsburg, Hoffenheim und indirekt auch Leipzig hat sich leider ein Bild in den Köpfen verfestigt, das eine hohe Förderung mit 300 oder 400 Millionen Euro, am besten einer Milliarde Euro über die Jahre verbindet. Aber jeder Verein hat seine eigene Historie", sagte der Unternehmer: "Wir standen 1997 vor einer Insolvenz, haben nie den Anspruch erhoben, uns mit diesen Klubs zu vergleichen. Wir haben stets so viel Geld eingesetzt, dass 96 handlungsfähig war. So war unser Grundsatz."
Laut DFL-Statuten kann ein Investor wie Kind die Mehrheit an einem Verein nur dann übernehmen, wenn er diesen mehr als 20 Jahre "ununterbrochen" und "erheblich" gefördert hat. Teile der 96-Fans kämpfen weiter gegen Kinds Pläne.