"Nach der Berufungsinstanz steht es zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der DFL sozusagen 1:1. Wir gehen nun in die nächste Runde und werden unsere Argumente beim Bundesverwaltungsgericht vortragen. Wir begrüßen es, dass es nun eine Entscheidung durch ein Bundesgericht geben wird", sagte DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen grundsätzlich für rechtens erklärt und damit ein vorinstanzliches Urteil aufgehoben. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen der Klage der DFL am 17. Mai 2017 noch stattgegeben und den Bremer Gebührenbescheid von 2015 als rechtswidrig aufgehoben.
Nach Auffassung der DFL sei "der Staat für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und die damit verbundenen Polizeikosten zuständig. Diese Problematik bezieht sich nicht nur auf den Fußball, sondern auch auf andere Sportveranstaltungen", sagte Rauball am Dienstag: "Daneben wären beispielsweise auch Rockkonzerte, Volksfeste und Weihnachtsmärkte betroffen, bei denen es ebenfalls zu Störungen durch gewalttätige Dritte kommen kann."
Konkret geht es um das Gastspiel des Hamburger SV bei Werder Bremen am 19. April 2015. Damals war es zu einer Massenschlägerei zwischen 50 bis 60 Hamburger und 120 Bremer Chaoten gekommen, es gab mehrere Verletzte und erhebliche Sachschäden.
Laut Polizei waren 969 Beamte im Einsatz, die 9537 Arbeitsstunden geleistet haben. Bei einem normalen Bundesligaspiel sind etwa 200 bis 250 Polizisten vor Ort am Weserstadion. Die Stadt schickte nach dem HSV-Spiel einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro an die DFL. Gestritten wurde zudem über fünf weitere Partien. Die eingeforderten Kosten belaufen sich mittlerweile auf knapp zwei Millionen Euro.