BVB: DFB-Sportgericht verhängt Auswärtsbann auf Bewährung und Geldstrafe gegen Dortmund

SID
02. November 201817:55
Teile der BVB-Fans beleidigten Dietmar Hopp.getty
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Eine Geldstrafe und ein Auswärtsbann auf Bewährung, aber kein Punktabzug: Borussia Dortmund ist nach den massiven Beleidigungen gegen Hoffenheims Mehrheitseigner Dietmar Hopp um eine drakonische Strafe herumgekommen. Sollten die Dortmunder Anhänger aber erneut negativ auffallen, muss der Champions-League-Starter bis 2022 bei Auswärtsspielen in Sinsheim auf die eigenen Fans verzichten.

"Wir waren bemüht, ein Urteil zu finden, das sehr spezifisch auf die Situation bei Spielen von Hoffenheim gegen Dortmund abzielt", sagte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz: "Ob es zum Teilausschluss kommt, ist fraglich. Wenn es nach uns geht, kommt es nicht dazu. Eine Bewährungsstrafe ist erzieherisch meist wirkungsvoller, als wenn man gleich die Maßnahme anordnet."

Der BVB wird zudem dazu verpflichtet, bis zum Ende der Saison 2021/2022 bei Spielen in Sinsheim mindestens 50 qualifizierte Ordnungskräfte aus den eigenen Reihen einzusetzen. Für die BVB-Fans gilt im gleichen Zeitraum ein Fahnenverbot. Der achtmalige deutsche Meister will erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor er sich äußert. Für Hoffenheims Geschäftsführer Frank Briel bleibt die Frage, "ob die ausgesprochenen Sanktionen von den betroffenen Gruppen tatsächlich als Zeichen angesehen werden, diese wiederholten Schmähungen in Wort und Bild zu unterlassen."

Hopp war während des Spiels der TSG gegen den BVB am 22. September (1:1) aus dem Dortmunder Fanblock heraus massiv beleidigt worden. Der Tiefpunkt war ein riesiges Banner, auf dem das Gesicht des 78-Jährigen in einem roten Fadenkreuz zu sehen war. Angeklagt wurde Dortmund zudem wegen drei weiterer, diffamierender Spruchbänder sowie der Sachbeschädigung in den Sanitärbereichen des Gästeblocks (rund 5000 Euro Schaden).

Sportgerichtsvorsitzender Lorenz: "Mut zu unpopulären Entscheidungen"

Lorenz betonte, dass er in solchen Fällen einen Spielabbruch für richtig halte. "Man braucht den Mut zu unpopulären Entscheidungen", sagte der frühere Mainzer Richter. Er würde sich wünschen, dass die Verbände die Schiedsrichter entsprechend anweisen würden.

Die BVB-Fans, für die der Klub haftet, sind Wiederholungstäter. Die Dortmunder Südtribüne war im Februar 2017 in einem recht ähnlichen Fall sogar gesperrt worden. Das DFB-Präsidium hatte aber beschlossen, dass Kollektivstrafen zumindest vom Kontrollausschuss nicht mehr beantragt werden sollen. Am 7. Dezember soll die Fanproblematik erneut diskutiert werden.

Laut Dortmunds Anwalt Thilo Igwecks seien schätzungsweise 80 Personen an der Fadenkreuz-Aktion, "diesem schändlichen Verhalten", beteiligt gewesen. Insgesamt waren rund 2800 Gästefans nach Sinsheim gereist. Die Täter wurden bislang noch nicht identifiziert. Der BVB schlug bereits während der Verhandlung vor, künftig auch eigenes Sicherheitspersonal zu bestimmten Auswärtsspielen zu schicken.

BVB-Verhandlungen: Dietmar Hopp war nicht anwesend

Hopp war zu der Verhandlung am Freitag eingeladen worden, "damit er sich ein Bild davon machen kann, dass es nicht so ist, dass der DFB nichts tut", sagte Lorenz. Der TSG-Mehrheitseigner ließ sich aber durch seinen Anwalt Christoph Schickhardt vertreten, er hatte schon im Vorfeld Anzeige gegen Unbekannt erstattet. "Ihm geht es darum, dass der Einzelne geschützt wird und dass die Organisation des Fußballs alles dafür tut, um diesen Schutz zu gewährleisten", erklärte Schickhardt.

Als Zeugen geladen waren unter anderem mehrere BVB-Fanbetreuer sowie die TSG-Sicherheitsbeauftragte Christiane Rienesl. Wie das 100qm-Banner mit dem Fadenkreuz in den BVB-Block gelangt war, konnte aber bislang nicht geklärt werden. Gegen die Hoffenheimer läuft wegen vermeintlicher Fehler beim Ordnungsdienst ein gesondertes Verfahren.