Mäzen Dietmar Hopp gibt seine Stimmenmehrheit bei der "TSG Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH" dementsprechend wieder an den Verein zurück. 2014 hatte die DFL dem Unternehmer aufgrund seiner langjährigen Unterstützung für den Verein einen Sonderstatus zuerkannt.
"Mir ging es nie um Macht", sagte Hopp: "Wir haben vor und nach der Erteilung der Ausnahmegenehmigung immer im Sinne von 50+1 agiert. Der Sonderstatus diente nie dazu, diese Regelung aushöhlen oder unterwandern zu wollen. Ich weiß, dass die 50+1-Regelung, die ich immer befürwortet habe, ein hohes Gut im deutschen Fußball darstellt."
Neben der TSG Hoffenheim herrscht in der Bundesliga ein solches Sonderrecht bei Bayer 04 Leverkusen (Bayer) und dem VfL Wolfsburg (VW) vor. In der 2. Bundesliga hatte Finanzier Martin Kind ebenfalls einen solchen Status beantragt, war aber gescheitert.
Mit der Rückkehr in den Kreis der 50+1-Klubs hat der Hoffenheimer e. V. wieder die Stimmmehrheit im Verein. Personalentscheidungen und die grundsätzliche Ausrichtung können wieder eigenständig von Klub getroffen werden, ohne das Einverständnis Hopps dafür zu benötigen.
Der Schritt des 82-Jährigen IT-Unternehmers soll einem kicker-Bericht zufolge ausdrücklich nichts mit der aktuellen sportlichen Misere - die TSG steht nach lediglich 19 Punkten nach 22 Spielen auf Rang 16 der Bundesliga-Tabelle - zu tun haben. Auch sind keine finanziellen Einschränkungen für die Sinsheimer zu erwarten, wie der Klub mitteilte.
Hopp bewahrte den Klub durch seinen Schritt auch vor möglichen negativen Auswirkungen in der nahen Zukunft. Das Bundeskartellamt hat die Ausnahmen von der 50+1-Regel als problematisch bewertet. Die DFL-Spitze hatte zuletzt eine Lösung des Problems bis Ende März in Aussicht gestellt.
"Im Zuge der Debatten ist es mir jetzt wichtig, für die TSG klare Verhältnisse im Sinne der geltenden Regularien zu schaffen, denen ich mich immer verpflichtet gefühlt habe", erklärte Hopp.