Der DFB-Kontrollausschuss hatte wegen dreier Fälle von unsportlichem Verhalten der Bayern-Fans Anklage erhoben. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Die Bundesliga-Begegnung bei Bayer Leverkusen am 15. April musste in der Nachspielzeit unterbrochen werden, weil ein Zuschauer aus dem Gästeblock Richtung Spielfeld gelaufen war. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Bundesligaspiele beim VfL Wolfsburg am 29. April und bei RB Leipzig am 13. Mai Pyrotechnik im Münchner Zuschauerbereich gezündet.