"Am Donnerstag steht ihm das Wasser bis zum Hals", sagte Bradler im Gespräch mit der Bild-Zeitung mit Blick auf die anstehende Entscheidung in dem Fall vor dem spanischen Gericht. Der Beschluss wurde in Folge einer handgreiflichen Auseinandersetzung auf offener Straße zwischen Hernandez und seiner damaligen Freundin verhängt. Nachdem sich die beiden versöhnt hatten, verstieß der Franzose gegen das noch gültige Verbot.
Wenn ein Gericht bis Donnerstag nicht über die vom Franzosen eingelegte Berufung entscheidet, muss Hernandez in Spanien eine sechsmonatige Haftstrafe antreten. Dies hält Bradler im Fall des französischen Nationalspielers sogar für wahrscheinlich: "Wenn ich eine Prognose wagen darf: Lucas Hernandez geht am Donnerstag in Haft", sagte er und begründete dies mit der Besonderheit der spanischen Justiz.
Hernandez habe gegen die Entscheidung des Gerichts, ihn aufgrund des Verstoßes gegen die Kontaktsperre zu einer Haftstrafe zu verurteilen, Berufung eingelegt und "dann kommt etwas ganz Entscheidendes: Dieses Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung", erklärte Bradler: "Wenn in Deutschland etwa jemand vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt wird, kann der Verurteilte innerhalb einer Woche Berufung einlegen."
Sobald der Verurteilte dies tue, entfalte die Berufung "eine Sperrwirkung. Wenn die Berufung bei Gericht eingeht, passiert gar nichts. Bis über die Berufung entschieden ist, gilt er als unschuldig". In Spanien aber läuft das anders, was am Montag Bayerns Ehrenpräsident Uli Hoeneß in Rage brachte ("Das ist alles lächerlich, völlig gaga.").
Bayern-Star Hernandez: Anwälte "müssen Wunder vollbringen"
"Wenn es das auch in Spanien gäbe, wäre es für Herrn Hernandez Staubzucker", führte der Strafverteidiger in Heinsberg und Mönchengladbach weiter aus: "Das Rechtsmittel, das er eingelegt hat, wird bearbeitet. Aber die Bearbeitungszeit geht zu seinen Lasten. Diese Frist, die ihm bis zum Strafantritt gesetzt wurde, läuft weiter und endet am Donnerstag. Dann muss er sich stellen."
Nun müssten Hernandez' Anwälte "ein kleines Wunder vollbringen" und "das Gericht dazu bekommen, die Vollstreckung des Urteils auf die lange Bank zu schieben", so Bradler. Dies halte er jedoch auch deshalb für unwahrscheinlich, weil Hernandez Wiederholungstäter ist. Er wurde von der spanischen Justiz bereits zuvor wegen eines anderen Falls von häuslicher Gewalt rechtskräftig verurteilt.
"Das Gericht kann sich schon fragen, warum er Bewährung bekommen sollte. In Spanien hängen die Gerichte das Thema häusliche Gewalt sehr hoch. Denn das spanische Rechtssystem versucht, den familiären Bereich besonders zu schützen", erklärte Bradler, der zudem die Möglichkeit, dass Hernandez seine Haftstrafe in Deutschland absitzen kann, für unwahrscheinlich hält: "Die deutsche Justiz hat mit diesem Mann nichts zu tun. Er ist als französischer Staatsbürger in Spanien verurteilt. Er wird seine Haftstrafe in Spanien antreten müssen."
In "eine Justizvollzugsanstalt zusammen mit Schwerverbrechern", werde der 25-Jährige aber wohl nicht müssen, sondern die Strafe im offenen Vollzug verbüßen. "Häftlinge im offenen Vollzug dürfen grundsätzlich ihrem Job weiter nachgehen. Ich kann mir gut vorstellen, dass er sich bei einem Klub fit halten kann. Und die Berufung läuft weiter, auch wenn er in Haft sitzt. Wenn dann entschieden wird, dass die erste Instanz falsch lag, geht die Gefängnistür sofort auf und ihm steht ein Schadenersatz zu."