"Oberstes Prinzip in der Rechtsprechung ist: Einen Arbeitgeber geht es nichts an, was ein Arbeitnehmer im Urlaub macht", sagte Schickhardt der dpa.
Neuer hatte sich am Freitag beim Skitourengehen einen Unterschenkelbruch zugezogen. Der Unfall passierte in Neuers Freizeit. Um das Verletzungsrisiko abseits des Rasens zu minimieren, beinhalten die Spielerverträge beim FC Bayern laut Bild eine entsprechende Klausel, wonach die Spieler keine gefährlichen Sportarten ausüben dürfen. Neuers Vertrag soll aber keine sogenannte "Ski-Klausel" enthalten, ein explizites Ski-Verbot gäbe es demnach nicht.
Laut Schickhardt hat es zwar früher in den Arbeitsverträgen von Profisportlern solche Klauseln zum Freizeitverhalten gegeben, diese seien aber häufig nicht wirksam. Aus diesem Grund enthalte auch der Musterlizenzvertrag der DFL keine derartigen Klauseln.
Richter meinte dazu: "Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer eine Pflicht verletzt hat und somit gegen eine Klausel verstoßen hat. Durch so eine Klausel kann dem Arbeitnehmer untersagt werden, gefährliche Sportarten auszuüben. Hat er aber gegen diese Klausel verstoßen, kann er durch eine Abmahnung oder - im schlimmsten Fall - durch eine Kündigung sanktioniert werden."
Neuer sei laut Schickhardt ungeachtet seines hohen Einkommens als Profisportler als "ganz normaler Arbeitnehmer wie alle anderen auch" zu betrachten.