In erster Instanz war Paris Saint-Germain wegen Beleidigung behinderter Zuschauer durch seine Fans zu einer Teilschließung der Ränge im heimischen Prinzenparkstadion verurteilt worden war.
Die UEFA wandelte den Zuschauerausschluss in 50.000 Euro Geldstrafe sowie die Anordnung zum behindertengerechteren Ausbau der Arena um. PSG-Rowdies hatten im Frühjahr beim Viertelfinal-Hinspiel der Königsklasse gegen den FC Chelsea behinderte Anhänger der Briten attackiert. Die Krawallmacher beleidigten die Rollstuhlfahrer mit diskriminierenden Sprechgesängen, bespuckten die Chelsea-Fans und bewarfen sie mit Flaschen.