Der DFB war am Samstagvormittag für eine Bestätigung zunächst nicht erreichbar.
Die Ansprüche auf Gegendarstellung beziehen sich sämtlich auf die erste Spiegel-Veröffentlichung über angebliche Unregelmäßigkeiten bei Deutschlands Bewerbung um die WM-Endrunde 2006.
Die Widersprüche richten sich dagegen, dass in der Berichterstattung oder in deren Umfeld in Publikationen des Spiegel an vier Stellen keine Beweise für den behaupteten Stimmenkauf angeführt oder keine entsprechenden Hinweise auf den Mangel an Belegen für die Aussage zu finden sind.
Im Detail moniert der DFB laut Meedia Formulierungen in der Vorabmeldung vom 16. Oktober, der "Hausmitteilung" im Heft vom 17. Oktober, in Teilen der Online-Berichterstattung und in einem online veröffentlichten Interview mit einem Co-Autor des Berichtes.
Medien sind prinzipiell zur Veröffentlichung von Gegendarstellungen verpflichtet - unabhängig von deren tatsächlichem Wahrheitsgehalt. Weitreichendere Mittel des Presserechtes sind Forderungen nach Unterlassung, Richtigstellung oder Schadenersatz. Weil die Gegendarstellungsbegehren erst am vergangenen Donnerstag verschickt worden sein sollen, könnte eine Veröffentlichung in der Druckausgabe des Spiegel frühestens im Heft vom 31. Oktober erfolgen.