Auch sein Vorgehen gegen den ehemaligen OK-Vizepräsidenten Fedor Radmann in der Schweiz will der Verband nicht derart verstanden wissen.
"Wir können nur wiederholen, dass wir die erforderlichen Schritte zur Sicherung möglicher Ansprüche des gemeinnützigen Verbandes fristgerecht eingeleitet haben. Hierzu sind wir verpflichtet", sagte DFB-Interimspräsident Rainer Koch am Dienstag. "Zur Unterbrechung etwaiger Verjährungen wurden daher Güteanträge bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle in Hamburg gestellt, die sich an den entsprechenden Personenkreis richten. Dabei geht es uns um die Sicherung von Rechtspositionen, konkrete Zahlungsaufforderungen wurden nicht verschickt."
Da Radmann (71) in der Schweiz lebt, wurde dort ein ähnliches Verfahren gewählt - ohne Hoffnung, wirklich die 6,7 Millionen Euro einzutreiben, was illusorisch gewesen wäre. "In der Schweiz wurde auf Grundlage des dort geltenden Rechts das Betreibungsverfahren auf den Weg gebracht, das sich in der Ausgestaltung von den Güteanträgen unterscheidet, aber für uns dasselbe Ziel verfolgt. Nämlich die Sicherung von Ansprüchen für den gemeinnützigen Verband und die Vermeidung des Eintritts der Verjährung", sagte Koch.
Mit der FIFA sei der DFB "im engen Dialog über einen wechselseitigen Verzicht auf die Einrede der Verjährung". Zu entsprechenden Vereinbarungen sei der Verband auch "mit allen anderen Betroffenen" bereit.