Zwar stimmte der DFB dem Vorschlag der vorsitzenden Richterin Ursula Schmidt zu, Hans eine Abfindung in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro und zusätzlich das bis zum 31. Dezember 2016 noch zustehende Gehalt in Höhe von 350.000 Euro zu zahlen. Die Gegenpartei war damit aber nicht vollständig zufrieden.
"Der Vorschlag lag weit über dem, was intern beim DFB diskutiert wurde. Aber wir hatten ein großes Interesse, eine Lösung herbeizuführen", sagte der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Rainer Koch nach der mehr als dreistündigen Verhandlung: "Es war unser Bestreben, dass die Sache vernünftig zu Ende gebracht wird."
Dies wird nun zu einem noch nicht geklärten Zeitpunkt geschehen. Wahrscheinlich ist, dass ein Termin für die Urteilsverkündung im Laufe des Abends veröffentlicht wird.
DFB steht in keinem guten Licht
Inhalt der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung seitens des DFB Mitte November 2015 als Folge der Affäre um die Vergabe der WM 2006, gegen die sich Hans zur Wehr setzte. Zentrales Thema der Verhandlung am Dienstag war dabei die Personalpolitik - die den DFB in ein nicht ganz so gutes Licht stellte.
So hatte sich Hans seinen dritten Ergänzungsvertrag aus dem Frühjahr 2015 laut eigenen Angaben von Ex-DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und dem früheren Generalsekretär Helmut Sandrock schriftlich bestätigen lassen. DFB-Anwalt Thomas Drosdeck sprach zwar nicht von Urkundenfälschung, er meinte jedoch, dass Niersbach und Sandrock angaben, den Vertrag "so nicht gewollt oder zumindest nicht wissentlich" unterschrieben zu haben.
Dass es noch einmal zu einem Treffen beider Parteien vor dem Gericht gekommen war, machte eine erste gescheiterte außergerichtliche Einigung am 23. Juni notwendig. Die war in greifbarer Nähe gewesen, als beide Seiten sich an einer Beilegung der juristischen Auseinandersetzung durch eine "Mediation" (Vermittlung) interessiert gezeigt hatten. Als Vorbild hatte nach dem Willen des für Rechtsfragen zuständigen DFB-Vizepräsidenten Rainer Koch die Einigung mit Sandrock dienen sollen.
"Rufmordkampagne in der Presse"
Und der Verband hatte Hans dafür laut Drosdeck ein Angebot mit einem "recht großen Volumen" gemacht. Demnach sollte das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 2016 enden und eine Abfindung von 500.000 Euro gezahlt werden - in der Summe also etwa 850.000 Euro. Hans, dessen Ansehen laut Anwältin Nicole Engesser durch "eine Rufmordkampagne in der Presse" argen Schaden genommen habe, lehnte das Angebot jedoch ab.
Der langjährige DFB-Mitarbeiter war angeblich im Archiv des Verbandes auf ein brisantes Dokument gestoßen. Das auf den 2. Juli 2000 (vier Tage vor der Vergabe der WM 2006) datierte Schriftstück, unterschrieben von WM-Organisationsboss Franz Beckenbauer und dem früheren FIFA-Vize-Präsidenten Jack Warner, beinhaltete erhebliche Zusagen an Warner.
Hans wurde seitens des DFB vorgeworfen, seine Vorgesetzten, insbesondere Koch, nicht umgehend über den Fund informiert zu haben. Wie bei einem Termin im Mai war das Gericht schon nach dem ersten Verhandlungstermin am 4. Februar, bei dem Hans Niersbach und Sandrock belastet hatte, zu keinem Urteil gekommen. Hans, dem zudem der Vorwurf der Selbstbereicherung angelastet wurde, ließ das vermeintliche Fehlverhalten stets zurückweisen.