Nach Angaben seines Anwaltes Hans-Jörg Metz wird der ehemalige Chef des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) kommende Woche sowohl bei der BA als auch bei deutschen Behörden Strafanzeige gegen die eidgenössischen Ermittler wegen rechtswidriger Einleitung eines Ermittlungsverfahrens stellen. Metz sieht die Ehre und Rechte seines Mandanten verletzt.
Zwanziger, der bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt im WM-Skandal ebenfalls zu den Beschuldigten gehört, stützt seine Beschwerde gegen die wegen einer 2005 verschleiert durchgeführten Überweisung der WM-Macher von 6,7 Millionen Euro auf zwei angebliche Fehler der BA.
Metz führte einerseits aus, dass Zwanziger erst 2003 ins WM-Gremium eingetreten war und deswegen nicht für Zahlungen von 2002, die dem ungeklärten Vorgang von 2005 zugrunde liegen sollen, verantwortlich zu machen sei.
Vorwurf: Beamten wollen Verjährung umgehen
Darüber hinaus unterstellte Zwanzigers Beistand den Schweizern, die in Deutschland bereits eingetretene Verjährung etwaiger Straftatbestände im Zusammenhang mit der WM-Affäre "unterlaufen" zu wollen.
Die Schweizer BA hatte am vergangenen Donnerstag Ermittlungen gegen Zwanziger sowie den früheren WM-OK-Chef Franz Beckenbauer sowie die beiden weiteren OK-Mitglieder Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt bestätigt. Begründet wurden die Ermittlungen mit dem Verdacht auf Betrug, Geldwäsche, ungetreue Geschäftsbesorgung und Veruntreuung. Gegen Zwanzigers DFB-Nachfolger Niersbach und Schmidt ermittelt auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft.