Die Kanzlei war vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) mit der Aufklärung der Affäre beauftragt worden.
Zwanziger beanstandet dem Bericht zufolge einige Passagen aus dem Freshfields-Untersuchungsbericht, die im Zusammenhang mit der Zahlung des DFB von 6,7 Millionen Euro stehen. "Die Parteien streiten darüber, ob eine konkrete Äußerung den Eindruck erweckt haben könnte, der Kläger habe Kenntnis vom wahren Verwendungszweck gehabt", teilte das Landgericht mit.
Der DFB hatte am 27. April 2005 das Geld an die FIFA überwiesen - mit dem Verwendungszweck der Kostenbeteiligung an einer Fußball-Gala zur WM in Deutschland. "Tatsächlich traf aber weder der Verwendungszweck zu, noch war die FIFA die letzte Empfängerin. Die Freizeichnung der Überweisung erfolgte durch Horst R. Schmidt und Theo Zwanziger", steht im Freshfields-Bericht.