Die Behörde hatte "wegen des angeblichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt im Zusammenhang mit der Frage einer etwaigen Sozialversicherungspflicht" ermittelt.
Der DFB habe "von Beginn an den Rechtsstandpunkt vertreten, dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen sei", teilte der Verband mit. Der Grund: Man führe "im Einvernehmen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund derzeit noch Musterverfahren zur Klärung der Frage, ob die im Wahl- und Ehrenamt tätigen Präsidiumsmitglieder überhaupt sozialversicherungspflichtig sind".
Dies führe dazu, "dass etwaige Beiträge noch gar nicht fällig sind und dementsprechend auch gar nicht vorenthalten werden konnten", schrieb der DFB weiter: "Eine Strafbarkeit war daher von vornherein ausgeschlossen."
Die Staatsanwaltschaft hatte laut Süddeutscher Zeitung am 10. November ein Verfahren wegen des "Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt" eröffnet, um eine "etwaige strafrechtliche Verjährungsunterbrechung herbeizuführen". Der Anfangsverdacht beruhe auf einer "überzeugenden Argumentation" der Rentenversicherung im Umgang mit einem (abgelehnten) DFB-Einspruch.