Dies teilte der Verein am Freitag mit. Ursprünglich hätte der Verein bis Ende Oktober entscheiden müssen, wie mit der Angelegenheit weiter verfahren wird.
Dabei geht es um die entscheidende Frage, ob Dresden vor ein staatliches Gericht zieht und vor diesem gegen die Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichtes, das das Urteil des DFB-Bundesgerichts bestätigte, klagt.
Auschreitungen im Oktober
Das Ständige Schiedsgericht hatt am 14. Mai 2013 die Schiedsklage von Dynamo gegen den vom DFB-Sportgericht verhängten und vom DFB-Bundesgericht bestätigten Ausschluss aus dem DFB-Pokal abgewiesen.
Innerhalb der verlängerten Frist hat Dresden die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt/Main Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs zu stellen.
Dresden war nach Ausschreitungen im Zweitrundenspiel bei Hannover 96 im Oktober 2012 als Wiederholungstäter vom Pokalwettbewerb 2013/14 ausgeschlossen worden.
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