Nach ihren Roten Karten in der zweiten Runde wurden Son und Peszko vom Sportgericht des DFB für jeweils drei Pokalspiele gesperrt.
Son war nach einer Tätlichkeit im Spiel beim 1. FC Magdeburg des Feldes verwiesen worden, Peszko hatte in der Begegnung beim MSV Duisburg (4:1 n.E.) eine Tätlichkeit begannen.
Gegen die Urteile kann binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
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