Aalens Einspruch erneut zurückgewiesen

SID
Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des Drittligisten VfR Aalen zurückgewiesen
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Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des Drittligisten VfR Aalen gegen die Spielwertung der Begegnung beim 1. FC Saarbrücken auch nach der mündlichen Verhandlung zurückgewiesen.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Drittligisten VfR Aalen gegen die Spielwertung der Begegnung beim 1. FC Saarbrücken auch nach der mündlichen Verhandlung zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gremium das Einzelrichter-Urteil vom vergangenen Mittwoch.

"Der Schiedsrichter hat mit dem Abpfiff des Spieles eine klassische Tatsachenentscheidung getroffen, die weltweit geschützt wird und nicht korrigierbar ist", sagte der stellvertretende Sportgerichts-Vorsitzende Achim Späth in seiner Urteilbegründung.

Späth: "Es liegt kein Regelverstoß vor"

Aalen hatte die Begegnung am 5. April mit 2:3 verloren und seinen Einspruch damit begründet, dass Schiedsrichter Christian Dietz (Kronach) die zweite Halbzeit bereits nach 44:05 Minuten abgepfiffen hätte.

"Nach seiner Wahrnehmung waren die 45 Minuten abgelaufen. Auf die Wahrnehmung des Unparteiischen wurde die richtige Regel angewendet, demnach liegt kein Regelverstoß vor", so Späth weiter.

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht beantragt werden.

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