Der Kontrollausschuss hatte Anklage erhoben, weil deren Fans bei zwei Spielen Gegenstände auf den Platz geworfen hatten - so geschehen am 4. Februar in der Partie gegen den SV Sandhausen und am 17. März beim Heimspiel gegen Preußen Münster.
Zudem wurde im Spiel gegen Münster im Zuschauerblock der Arminen ein Kanonenschlag gezündet. Aufgrund der Zustimmung durch den Verein sei das Urteil rechtskräftig, teilte der DFB mit.
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