Ab der kommenden Saison muss ein Fangnetz vor der Südtribüne installiert werden und eigene Ordner die Anhänger bei Auswärtsspielen begleiten. Zusätzlich wurde der Verein aufgefordert, das Zeigen von Bannern mit beleidigenden, diskriminierenden oder unsportlichen Inhalten zu verhindern. Insgesamt ging es bei der Verhandlung um Vorkommnisse bei sieben Spielen der laufenden Saison.
"Für den Verein sprechen seine präventiven Bemühungen. Es ist hervorzuheben, was Hansa insbesondere im sozialpädagogischen Bereich leistet", sagte Richter Stephan Oberholz. Daher sei der Teilausschluss für acht Monate auf Bewährung ausgesetzt worden. "Eine andere Frage ist die des Umgangs mit den Störern. Hier sehen wir den Kurs des Appellierens grundsätzlich positiv. Aber dieser Kurs hat Grenzen - und diese sind hier erreicht. Wir erwarten vom Verein, dass er künftig deutlich mehr hinsichtlich der Identifizierung der konkreten Störer unternimmt", ergänzte Oberholz.
Hansa zeigte sich dagegen mit dem Urteil nicht zufrieden. "Wir sind enttäuscht, dass das Gericht unseren Einlassungen nicht umfänglich Rechnung getragen hat", sagte Rainer Friedrich Vorstand Prävention/Stadionmanagement: "Wir werden nun all unsere Möglichkeiten prüfen und können gegebenenfalls innerhalb von sieben Tagen in Berufung gehen."
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