Erst Mitte März war der frühere Erstligist zu einem Teilausschluss auf Bewährung und einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt worden. Weil sich die Vorkommnisse in Halle ereigneten, bevor das jüngste DFB-Urteil rechtskräftig war, wurde der Vorgang separat bewertet und nicht mit vorherigen Delikten in Verbindung gebracht.
Insgesamt mussten die Cottbuser als "Wiederholungstäter" in der laufenden Saison bereits 25.000 Euro Strafe zahlen.