Dies wurde am Dienstag im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss entschieden.
Im Drittligaspiel zwischen dem FSV Mainz 05 II und dem Halleschen FC (2:0) am 25. September waren in der 70. Minute im Zuschauerblock der Gastgeber Leuchtkörper gezündet worden.
In der Folge war es zu einer entsprechenden Rauchentwicklung gekommen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.
Die dritte im Überblick