Offensivspieler Aosman (22) hatte in der Partie gegen Preußen Münster (0:0) seinen Gegenspieler Benjamin Schwarz ins Gesicht gespuckt. Schiedsrichter Arne Aarnink (Nordhorn) hatte auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, sodass der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.
"Das Spucken war gezielt und hat Herrn Schwarz im Gesicht getroffen. Dies stellt eine höchst unschöne Unterart der Tätlichkeit dar und war entsprechend zu sanktionieren", sagte Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete. Gegen das Urteil kann Aosman binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.
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