Bestraft wurden bei Dynamo Vorfälle im Rahmen der Drittligaspiele bei Hansa Rostock am 3. Oktober 2015, bei Holstein Kiel am 24. Oktober 2015, gegen den 1. FC Magdeburg am 31. Oktober 2015 und bei Wehen Wiesbaden am 6. November 2015.
Dazu zählten unter anderem das Abbrennen von Pyrotechnik und Fan-Utensilien, Sachbeschädigungen und das unkontrollierte Überrennen einer Einlasskontrolle in Kiel durch mehrere Dresdner Zuschauer.
Bei Cottbus ordnete das Sportgericht des DFB die Strafe an, da beim Spiel gegen den VfB Stuttgart II (2:2) am 7. November ein Flitzer aus dem Cottbuser Block über das Spielfeld gerannt ist.
Der Klub hat dem Urteil zugestimmt.
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