Auch das Ende der Bewährungszeit für ein Geisterspiel wurde vom 17. August 2016 auf den 28. Februar 2017 verlegt. Zudem muss Hansa 16.000 Euro Strafe zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Mecklenburger können binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragen.
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