Bewährung: "Choreo"-Verbot für Hansa

SID
Die Hansa-Fans machen immer wieder negativ auf sich aufmerksam
© getty

Wegen sieben Zuschauervorkommnissen bei fünf Punktspielen zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 hat das Sportgericht des DFB im Einzelrichter-Verfahren Hansa Rostock bestraft. Für alle Heimspiele bis Saisonende gilt ein "Choreo"-Verbot, Fahnen und Banner dürfen nicht ins Stadion gebracht werden.

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Auch das Ende der Bewährungszeit für ein Geisterspiel wurde vom 17. August 2016 auf den 28. Februar 2017 verlegt. Zudem muss Hansa 16.000 Euro Strafe zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Mecklenburger können binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragen.

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