Geahndet wurden insgesamt vier Vorkommnisse in der Rückrunde. Im Auswärtsspiel beim Halleschen FC war ein Feuerzeug in die Richtung eines Hallenser Spielers geworfen worden, nach der Begegnung beim Chemnitzer FC wurde im Magdeburg-Block ein Kleidungsgegenstand verbrannt.
Vor dem Heimspiel gegen Fortuna Köln wurden laut DFB drei Banner mit verunglimpfenden Aufschriften gezeigt sowie im Auswärtsspiel beim VfL Osnabrück Pyrotechnik gezündet und in den Innenraum geworfen.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
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