Dies soll das zweite und dritte auf die Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel betreffen, hieß es im am Donnerstag veröffentlichten Urteil, gegen das der FCM innerhalb einer Woche Berufung einlegen kann.
Das DFB-Sportgericht ahndete insbesondere die Vorfälle beim DFB-Pokalspiel zwischen Magdeburg und dem Bundesligisten Eintracht Frankfurt (3:4 i.E.), das aufgrund der Anhänger minutenlang unterbrochen worden war.
Aus Sicht der Magdeburger ist das Urteil zu hart. "Dass unser Verein an der Aufklärung in der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden vorbildlich mitgewirkt hat, wurde seitens des Sportgerichtes nicht hinreichend gewürdigt. Dasselbe gilt für den Umstand, dass wir gegenüber diversen ermittelten Störern bereits mehrjährige Stadionverbote ausgesprochen haben", sagte Präsident Peter Fechner.
Mehrere Ausschreitungen gegen Frankfurt
Im Bereich des Gästeblocks wurden Böller und Rauchbomben gezündet und mindestens zwei Leuchtraketen in Richtung Frankfurter Fans geschossen. Zudem drangen Fans in den Innenraum ein, was zur elfminütigen Unterbrechung führte.
Wie der DFB weiterhin mitteilte, hätten Magdeburger Anhänger zudem "mehrfach diskriminierende, herabwürdigende oder verunglimpfende Sprechchöre und Gesänge angestimmt" und außerdem "den Hitler- und den Kühnengruß gezeigt". Die Magdeburger können bis zu 10.000 Euro der gegen sie verhängten Geldstrafe für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden.
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