1. FC Magdeburg war mit seinem Einspruch gegen ein Urteil des DFB erfolgreich. Das DFB-Sportgericht milderte seine Strafe vom 18. Juli gegen den Klub wegen unsportlichen Verhaltens einiger Fans ab. Zwar bleibt die Gelstrafe in Höhe von 12.000 Euro bestehen, allerdings entfallen die verhängten Auflagen.
Zu den Auflagen zählten unter anderem Einschränkungen beim Kartenvorverkauf für Auswärtsspiele und der Einsatz von eigenen Ordnern bei Auswärtsspielen. Zurückzuführen ist die Strafe auf Vergehen der einiger Fans rund um die Ligapartien beim MSV Duisburg im Februar und beim VfR Aalen im Mai.