Das Sportgericht des DFB verurteilte den Krefelder Profi wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in Form einer Tätlichkeit nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung zu einer Sperre von sechs Spielen, davon zwei auf Bewährung.
Die Sperre gilt allerdings nur für Spiele der 3. Liga, nicht im DFB-Pokal. Die Bewährung für die Spiele fünf und sechs gilt bis zum 30. Juni 2020. "Die Aktion war sehr unüberlegt. Mehr möchte ich dazu nicht mehr sagen. Wir wollen uns voll auf das Spiel am Freitag konzentrieren. Das wird ein geiles Spiel", sagte Großkreutz.
Großkreutz hatte seinem Gegenspieler Dimitri Imbongo Boele gegen Ende der ersten Halbzeit des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am vergangenen Samstag absichtlich von hinten gegen den Bereich des Fußes beziehungsweise der Wade getreten.
Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) hatte diese Szene nicht gesehen, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich Anklage erheben konnte.
Das Urteil ist rechtskräftig, da der Spieler und der Verein zugestimmt haben.