Arabische Liga gegen "Hasskampagne"

SID
Katar steht schon seit einigen Jahren wegen Menschenrechtsverletzungen in der Kritik
© getty

Die Arabische Liga hat die weltweiten Proteste gegen die Ausrichtung der Fußball-WM 2022 in Katar als "Hasskampagne" verurteilt. Eine entsprechende Resolution verabschiedete die Generalversammlung der Staatenorganisation von 21 arabischen Ländern aus Asien und Afrika sowie Palästina in Kairo.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

"Die Arabische Liga stimmt der Entschließung der Organisation für Islamische Zusammenarbeit und der Erklärung des Golf-Kooperationsrates zu, die Hasskampagne, die versucht, Katars Recht auf die Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 infrage zu stellen, zu verurteilen", hieß es in der Resolution von Kairo.

Die Unterstützung durch die Arabische Liga stellt für Katar erwartungsgemäßen Rückhalt im eigenen Lager dar. Der Wüstenstaat soll nach heutigem Stand in sieben Jahren Gastgeber der ersten WM-Endrunde in einem arabischen Land sein.

Neuvergabe nur bei konkreten Beweisen möglich

Allerdings sieht sich das Emirat seit der Entscheidung des Weltverbandes FIFA für seine Bewerbung international wegen der Menschenrechts-Situation in seinem Land und anhaltender Korruptionsvorwürfe massiver Kritik und zahlreichen Forderungen nach einer Annullierung seiner Wahl zum WM-Ausrichter ausgesetzt.

Die FIFA hält weiterhin an Katar als übernächstem WM-Gastgeber fest. Vor wenigen Monaten erst beschloss der Weltverband sogar, das WM-Turnier 2022 aufgrund der hohen Sommertemperaturen in Katar in den Herbst zu verschieben und das Finale am vierten Advent stattfinden zu lassen.

Eine Neuvergabe der WM-Endrunde käme für die FIFA bislang nur in Betracht, wenn im Zuge behördlicher Ermittlungen zum Korruptionsskandal beim Weltverband Beweise für Bestechungen und Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit Katars Wahl gefunden würden. Die zahlreichen Todesfälle von ausländischen Arbeitern durch menschenunwürdige Bedingungen auf den WM-Baustellen in Katar sind für die FIFA nach bisherigem Stand kein Kriterium für eine Überprüfung der Vergabe-Entscheidung.

Artikel und Videos zum Thema