Das neue Gesetz, nach dem allerdings ein öffentliches Interesse Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen sein soll, muss nun noch durch den Nationalrat der Volksvertreter.
Die vom Ständerat beschlossene Einschränkung kann für die rund 60 neben der FIFA in der Schweiz ansässigen internationalen Sportorganisation von großer Bedeutung sein: Das öffentliche Interesse ist in dem geplanten Gesetz nicht näher definiert.
Kontrollmechanismen künftig obligatorisch
Dennoch gelten nun auch für die Verbände wie schon seit mehreren Jahren für in der Schweiz angesiedelte Unternehmen strengere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung. Die FIFA (Sitz Zürich), die Europäische Fußball-Union (UEFA/Nyon) oder auch das Internationale Olympische Komitee (IOC/Lausanne) sowie die übrigen Dachorganisationen des internationalen Sports müssen in Zukunft "alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen" zur Verhinderung von Bestechung treffen. Entsprechend werden interne und effektive Kontrollmechanismen künftig als obligatorisch vorausgesetzt.
Das neue Gesetz soll den nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zusätzliche Instrumente bei der Bekämpfung von Korruption an die Hand geben. Im laufenden Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft bei der FIFA wegen der umstrittenen Vergabe der WM-Endrunden 2018 an Russland und 2022 an Katar können die Fahnder aufgrund der Gesetzeslage nur wegen "ungetreuer Geschäftsbesorgung" sowie Geldwäsche und nicht auch wegen Privatbestechung ermitteln.