Dem Parlamentsbeschluss zufolge können die Vereine ihre Schuldenberge nunmehr innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren in maximal 240 Monatsraten abtragen. Außerdem mildert das neue Gesetz die bei Zahlungsverzug fällig werdenden Strafzahlungen erheblich ab.
Im Gegenzug für die Erleichterungen müssen die Vereine sich die Vereine zu einschneidenden Reformen verpflichten. Ziel sind modernere Strukturen sowie hinsichtlich des Finanzgebarens eine größere Transparenz und eine verlässlichere Steuermoral.