"Es gibt keinen Zweifel daran, dass Michel Platini nicht persönlich dafür zu sorgen hatte, dass sein Anspruch gegen die FIFA ordnungsgemäß in die Bilanzen der FIFA aufgenommen wird", sagte Platinis Anwalt Thibaud d'Ales am Mittwoch auf Anfrage der französischen Nachrichtenagentur AFP.
D'Ales reagierte damit auf die von FIFA-Chefaufseher Domenico Scala (Schweiz) erhobene Einschätzung der umstrittenen Millionen-Zahlung an Platini als mögliche Bilanzfälschung.
Scala begründete seine Wertung damit, dass Platinis angeblich mündlich vom ebenfalls suspendierten FIFA-Boss Joseph S. Blatter bestätigte Millionen-Forderung nicht als Rückstellung in den FIFA-Bilanzen aufgeführt gewesen war und damit beide Topfunktionäre die Finanzabschlüsse wider besseren Wissens genehmigt hätten.
Vor Scalas Bewertung hatten auch neutrale Juristen den Vorgang ebenfalls schon als womöglich strafrechtlich relevant eingestuft.
Platini kämpft
Für d'Ales hingegen liegt die juristische Verantwortung für korrekte Bilanzen bei den zuständigen FIFA-Gremien: "Michel Platini ist bei der FIFA niemals Mitglied der Finanzkommission oder der Rechnungsprüfungskommission gewesen, die für die Rechtmäßigkeit und Verlässlichkeit der Bilanzen zuständig sind. Seine Rechnung ist von der FIFA-Finanzdirektion erfasst und von den zuständigen Buchprüfern kontrolliert worden."
Platini kämpft derzeit um die Aufhebung seiner Suspendierung. Der frühere Weltstar plant weiterhin, auf dem FIFA-Kongress am 26. Februar 2016 für Blatters Nachfolge zu kandidieren.
Sollte der Makel der Sperre jedoch nicht rückgängig gemacht werden, weil der 60-Jährige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zahlung von 2011 für neun Jahre zuvor erbrachte Beratertätigkeiten nicht entkräften kann, müsste Platini seine Pläne begraben und auch als UEFA-Chef abtreten.
Sowohl Blatter als Platini hatten zuletzt eingeräumt, dass über Platinis Honorar keine schriftliche Vereinbarung existiert. Auch deswegen wird die Summe als Schmiergeld für Platinis Unterstützung bei Blatters Wiederwahl vor vier Jahren eingestuft.