Dabei handele es sich um Unterlagen zu 50 Bankkonten, über die Bestechungsgelder für die Vergabe von Vermarktungsrechten im Zusammenhang mit Turnieren in Lateinamerika und den USA geflossen sein sollen.
"Diese Gelder bleiben bis zum Abschluss des Rechtshilfeverfahrens gesperrt. In einem zweiten Schritt können die US-Behörden gestützt auf einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Einziehungsentscheides eines US-Gerichts um die Herausgabe dieser Vermögenswerte ersuchen", hieß es in der Mitteilung des Bundesamtes.
Am 27. Mai und 3. Dezember waren insgesamt neun FIFA-Funktionäre in Zürich verhaftet worden.