Die 6. Kammer des Düsseldorfer Landgerichts unter Vorsitz von Richter Joachim Matz hatte die Unterlassungsklage des katarischen Fußball-Verbandes QFA gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, der Katar als "Krebsgeschwür des Fußballs" bezeichnet hatte, am Dienstag abgewiesen. Die Äußerung sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Gericht habe verkannt, dass "selbst im Falle an sich berechtigter Interessen eine solche die Menschenwürde verletzende Schmähkritik unter dem Grundgesetz (Art. 1 GG - Menschenwürde) nicht erlaubt sein" könne, hieß es in der Mitteilung der Kanzlei.
Katars Rechtsvertreter zweifeln außerdem die sachliche Zuständigkeit der 6. Zivilkammer des LG Düsseldorfs an - nach dem Geschäftsverteilungsplan des LG Düsseldorf sei die Kammer für Presse- und Mediensachen des Gerichts zuständig gewesen.