In Beckenbauers Wahlheimat Österreich hingegen würden die Behörden unter der Bedingung von erfüllten Voraussetzungen im Rahmen des Europäischen Auslieferungsübereinkommens dazu verpflichtet sein, das deutsche Fußball-Idol auf Antrag an die Schweiz auszuliefern.
Die gleichen Bedingungen gelten im laufenden BA-Ermittlungsverfahren auch für Beckenbauers mitbeschuldigten WM-Organisationskollegen Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt.
Deutschland zur Ablehnung berechtigt
Deutschland ist als einer der Mitgliedsstaaten des Europäischen Auslieferungsübereinkommens zur Ablehnung von Anträgen auf Überstellung von eigenen Staatsbürgern berechtigt.
Die multinationale Vereinbarung gilt in 47 europäischen Ländern sowie Israel, Südkorea und Südafrika.
Zudem würde vor allem auch das Grundgesetz eine Auslieferung der WM-Macher in die Schweiz durch deutsche Strafverfolgungsbehörden verhindern: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden", heißt es in Artikel 16.
Auslieferung durch Österreich an viele Bedingungen geknüpft
Eine Auslieferung Beckenbauers durch die österreichische Justiz an die Schweiz wäre an die Erfüllung verschiedener Bedingungen geknüpft.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Auslieferung ist grundsätzlich, dass die vorgeworfenen Tatbestände in beiden beteiligten Ländern strafrechtlich zu verfolgen sind.
Franz Beckenbauer im Steckbrief