Die Klubs sind verpflichtet, die Trainingszeiten und Trainingsorte jeweils exakt mitzuteilen sowie dem Verband die Privatadressen der Spieler zu übermitteln, damit Kontrollen jederzeit durchgeführt werden können.
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Die Bezugnahme der FA auf die Regelung "14(d)" legt nahe, dass der Verein entweder eine fehlerhafte Information übermittelt oder es versäumt hat, die Daten aktuell zu halten.
City hat bis zum 19. Januar Zeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern.
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