Man stimme mit dem Urteil nicht überein und sei überzeugt, sich in allen Bereichen an geltendes Recht gehalten zu haben. In einem schriftlichen Antrag forderte Atletico zudem die vorläufige Aussetzung der Strafe bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts. In letzter Instanz kann der Verein vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS ziehen.
Die FIFA-Disziplinarkommission hatte Atletico sowie den Stadtrivalen Real mit einem einjährigen Transferverbot belegt. Grund für die Strafen sind laut FIFA diverse Verstöße gegen die Transferbestimmungen bei minderjährigen Spielern.
Das Verbot bezieht sich auf den gesamten Verein - ausgenommen die Beach-, Futsal sowie Frauen-Abteilungen - beinhaltet jedoch nicht die Abgabe von Spielern. Während des aktuellen Transferfensters, das in Spanien am 1. Februar um 23.59 Uhr schließen wird, dürfen beide Vereine noch Akteure verpflichten.
Verstöße von 2007 bis 2014 sanktioniert
Der Verband ahndete mit seinen Sanktionen Reals Vergehen zwischen 2005 und 2014, Atletico wurde für Verstöße zwischen den Jahren 2007 und 2014 sanktioniert.
Den Strafen waren Ermittlungen des Transfer Matching Systems (TMS) und der Disziplinarkommission vorausgegangen.
Bereits im April 2014 hatte die FIFA wegen ähnlicher Vergehen hart durchgegriffen und Reals Erzrivalen FC Barcelona mit der gleichen Strafe - einem Transferverbot für zwei Perioden - belegt.
Nach Ablauf der Sperre zum 1. Januar 2016 hatten die Katalanen unlängst auf einen Schlag 77 Zugänge beim spanischen Verband gemeldet.
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