Der 39-Jährige hatte am 13. August 2016 während eines Heimspiels demonstrativ den rechten Arm zum verbotenen Gruß erhoben.
Für das erhebliche Strafmaß durch ein Wiener Geschworenengericht spielte auch eine Vorstrafe aus dem Jahr 2013 eine maßgebliche Rolle.
Damals hatte ein Gericht in Linz den Vater von fünf Kindern verurteilt, nachdem er am Geburtstag Adolf Hitlers auf Facebook einen Glückwunsch gepostet hatte.