"Die Strafanzeige habe ich auf Empfehlung von Richter Eckert eingereicht. Ich habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der unabhängigen Kammern der FIFA-Ethikkommission und ihre Vorsitzenden. Sie haben bisher gute Arbeit geleistet, und ich bin überzeugt, dass sie das weiterhin tun werden. Ich muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Ethikkommission an gewisse Grenzen stößt", sagte Blatter und fügte mit Blick auf den öffentlichen Druck an: "Wenn wir etwas zu verbergen hätten, würden wir uns hüten, ausgerechnet die Staatsanwaltschaft einzuschalten."
Gegenstand der Anzeige bilde ein mögliches Fehlverhalten von Einzelpersonen im Zusammenhang mit den von Chefermittler Michael Garcia abgeklärten WM-Vergaben 2018 an Russland und 2022 an Katar. Es scheine insbesondere der Verdacht zu bestehen, dass in einzelnen Fällen internationale Verschiebungen von Vermögenswerten mit Berührungspunkten zur Schweiz stattgefunden hätten, die eine Abklärung durch die Strafverfolgungsbehörden notwendig machen würden, hieß es in einer Mitteilung der FIFA.
"Im Rahmen meiner Analyse des Berichts des Vorsitzenden und Vizevorsitzenden der Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission bin ich auf Anhaltspunkte gestoßen, die möglicherweise Verdachtsmomente für strafbares Verhalten mit Bezug zur Schweiz darstellen könnten.
Unter diesen Umständen habe ich es als meine Pflicht angesehen, den FIFA-Präsidenten darauf aufmerksam zu machen und ihm zu empfehlen, die staatlichen Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz einzuschalten", sagte Hans-Joachim Eckert.
"Keine Beweise"
Der Münchner betonte mit Blick auf den Garcia-Bericht zudem, dass er in seinem Statement nie - wie dies teilweise behauptet worden sei - den Vergabeprozess von sämtlichen Vorwürfen und Mutmaßungen 'reingewaschen' habe.
"Ich kann nur mit dem Material arbeiten, das in einem solchen Bericht enthalten ist. Und hier gab es meines Erachtens keine hinreichend sicheren Beweise für rechts- oder regelwidrige Vorgänge, die geeignet waren, die Integrität des Vergabeprozesses als Ganzes in Frage zu stellen. Gleichzeitig enthält der Bericht aber auch an verschiedenen Stellen den Hinweis, dass einzelne Umstände weiterer Abklärungen bedürfen. Manche dieser Abklärungen kann die FIFA-Ethikkommission selbst vornehmen. Andere wiederum gehören in die Hände der zuständigen staatlichen Ermittlungsbehörden."
Davon ließ sich auch Blatter überzeugen. "Die FIFA-internen Gremien haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten getan, was sie konnten, und arbeiten weiter daran. Jetzt wird die Angelegenheit zusätzlich noch von unabhängiger staatlicher Seite aus beleuchtet. Das zeigt, dass sich die FIFA der Transparenz nicht verwehrt. In solchen Situationen sind die verbandsinternen Möglichkeiten offensichtlich irgendwann erschöpft. Michael Garcia hat seinen Bericht abgeliefert, Richter Eckert hat ihn geprüft und ein Statement dazu abgegeben. Weiter ist er zum Schluss gekommen, dass in bestimmten Punkten weitere Abklärungen durch die Bundesanwaltschaft vorgenommen werden sollten. Das ist sicher richtig, hier vertraue ich auf seine Einschätzung", sagte Blatter, der Garcia trotz der Einschaltung der Bundesanwaltschaft Raum für weitere Ermittlungen lässt.
Treffen zwischen Garcia und Eckert
"Michael Garcia bleibt es natürlich trotzdem unbenommen, gegen einzelne Personen FIFA-intern weiterführende Untersuchungen vorzunehmen, falls er dies aufgrund seines Berichtes als notwendig erachtet."
Der Schweizer FIFA-Boss betonte allerdings auch, dass es bei der von Richter Eckert gemachten Feststellung bleibe, dass die Untersuchung des Bewerbungsverfahrens für die Weltmeisterschaft 2018 und 2022 abgeschlossen sei.
Der Amerikaner Garcia und Eckert werden sich am Donnerstag treffen. Dies hat die FIFA auf SID-Anfrage bestätigt. Über den Ort und den genauen Zeitpunkt wurde zunächst Stillschweigen gewahrt.
Die beiden Juristen vertreten sehr unterschiedliche Auffassungen bei der Beurteilung der Ermittlungen zu den WM-Vergaben an Russland und Katar. Am vergangenen Donnerstag hatte Eckert, Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission, in seinem Bericht erklärt, dass die Ermittlungen keine Beweise für Korruption bei den WM-Vergaben ergeben hätten. Garcia will dies nicht hinnehmen und hat Einspruch angekündigt.
FA fordert Veröffentlichung
Der Amerikaner sprach von "erheblich unvollständigen und fehlerhaften" Informationen in der 42-seitigen Stellungnahme des Münchner Richters. Der Garcia-Report umfasst insgesamt 430 Seiten.
Unterdessen wächst der Druck auf die FIFA, den kompletten Garcia-Bericht publik zu machen. Der englische Verbandschef Greg Dyke forderte in seinem Brief an das FIFA-Exekutivkomitee erneut die vollständige Veröffentlichung des Reports des renommierten Staatsanwaltes.
Blatter zeigte sich von solchen Forderungen aber unbeeindruckt: "Ich sage es gerne ein weiteres Mal: Wir haben diesen Punkt juristisch sehr gründlich abgeklärt. Das Ergebnis ist eindeutig: Veröffentlicht die FIFA diesen Bericht, verletzt sie ihr eigenes Verbandsrecht und auch staatliches Recht."
Auch Eckert hatte immer wieder betont, dass eine komplette Veröffentlichung aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten nicht möglich sei; die Privatsphäre von Personen müsse nach europäischem Recht gewahrt werden.