Die Finanzbehörden können im Falle eines Steuervergehens die Gemeinnützigkeit, die erhebliche Steuervorteile mit sich bringt, für das betreffende Jahr aufheben - ein Szenario, das der DFB tunlichst verhindern will.
Anfang November hatten Steuerfahnder neben der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main auch das Privatanwesen des mittlerweile zurückgetretenen Präsidenten Wolfgang Niersbach sowie von dessen Vorgänger Theo Zwanziger und vom ehemaligen DFB-Schatzmeister Horst R. Schmidt durchsucht.
Verdacht auf Steuerhinterziehung
Der Verdacht lautet auf Steuerhinterziehung in einem "besonders schweren Fall". Es geht um die dubiose Zahlung von 6,7 Millionen Euro, die angeblich an den Weltverband FIFA gegangen sein soll, deren Verwendungszweck aber weiter völlig offen ist.
Sollte eine Steuernachzahlung fällig werden, müsste der DFB von seinen früheren Präsidenten Niersbach und Zwanziger sowie von Ex-Generalsekretär Schmidt voraussichtlich Schadensersatz fordern. In diesem Fall könnte laut SZ aber unter Umständen die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greifen, die das OK für sein Präsidium und damit auch für diese drei Funktionäre abgeschlossen hatte.