Die Bundesbehörde erklärte sich nach Angaben des Züricher Tagesanzeigers auf Beschwerde der internationalen Gewerkschaft BWI wegen Verstößen gegen die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen aufgrund des FIFA-Sitzes im OECD-Mitgliedsland Schweiz für zuständig. Die FIFA soll demnach in das Verfahren eingewilligt haben.
"Die Richtlinien" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zitierte der Tagesanzeiger aus dem Entscheid des "Nationalen Kontaktpunktes" des SECO zur BWI-Beschwerde, "sind anwendbar.
Die FIFA ist in die Organisation der Fußball-WM 2022 in Katar involviert, insbesondere weil es vertragliche Verbindungen gibt, die den Schluss zulassen, dass die Aktivitäten des Geschäftspartners kommerzieller Natur sind."
Zulassung der Beschwerde ist keine Feststellung
Ein Sprecher der Behörde verdeutlichte, dass die Zulassung der Beschwerde nicht mit einer Feststellung der Verletzung von Menschenrechten in Katar gleichzusetzen sei.
Katar steht wegen der unwürdigen Lebensbedingungen für ausländische Arbeiter auf der Basis seines umstrittenen Kafala-Systems seit längerer Zeit im Fadenkreuz internationaler Kritik.
Mehrere internationale Arbeiter- und Menschenrechts-Organisationen forderten nach zahlreichen Todesfällen auf den WM-Baustellen bereits, dass Katar die Ausrichtung der WM-Endrunde 2022 wieder entzogen wird.
Versprechungen der katarischen Regierung, das Kafala-System abzuschaffen oder wenigstens entscheidend zu reformieren, sind bislang unerfüllt geblieben.