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WM-Affäre: Landgericht lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens gegen frühere DFB-Bosse ab

SID
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die DFB-Bosse um Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger zur WM-Affäre abgelehnt.
© getty

Das Landgericht Frankfurt/Main hat am Montag die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen drei ehemalige Spitzenfunktionäre des DFB im Zusammenhang mit der Affäre um die Vergabe der WM 2006 an Deutschland abgelehnt. Das bestätigten das Landgericht sowie die Beteiligten dem SID.

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Dieser Beschluss gilt für die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie den langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt. Auch der ehemalige Generalsekretär des Weltverbandes FIFA, der Schweizer Urs Linsi, wird vorerst nicht weiter belangt.

Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, um Beschwerde beim Oberlandesgericht einzulegen. Ob die Staatsanwaltschaft diesen Schritt geht, ließ sie offen. Sie will erst den Beschluss prüfen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Zwanziger, Niersbach und Schmidt schwere Steuerhinterziehung vor. Die drei besaßen führende Posten im Organisationskomitee der WM 2006. Linsi wird bezichtigt, Beihilfe zu der Straftat geleistet zu haben. Insgesamt sollen die Beschuldigten rund 13,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben.

Die vier Beschuldigten hatten beantragt, die Anklage nicht zuzulassen - und waren damit erfolgreich.

WM-Affäre 2006: Wolfgang Niersbach ist erleichtert

"Ich habe immer betont, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind. Jetzt bin ich einfach nur sehr erleichtert", sagte Niersbach dem SID. Nicht ganz so euphorisch äußerte sich Zwanziger: "Die Entscheidung ist gut und sachgerecht." Schmidt ließ über seine Anwälte ausrichten.

"Wie die Verteidigung bereits vom ersten Tag der Ermittlungen - vor drei Jahren - vorgetragen hat, hat Herr Schmidt sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht. Damit bleibt es dabei: Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten."

Freude über den Beschluss des Landgerichts herrscht auch beim DFB. Der Verband erhielt durch die Entscheidung Rückenwind in seinem Steuerstreit mit dem Finanzamt. "Wir sehen uns durch die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass es sich bei den 6,7 Millionen Euro um eine Betriebsausgabe handelt", sagte DFB-Präsident Reinhard Grindel.

"Wir hoffen, dass es nunmehr gelingt, möglichst schnell Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren herzustellen und die Frage der Gemeinnützigkeit für den betreffenden Zeitraum abschließend zu klären", so Grindel weiter.

DFB: Staatsanwaltschaft ermittelt seit knapp drei Jahren

Die Ermittler der Staatsanwaltschaft waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die drei ehemaligen DFB-Funktionäre gemeinschaftlich handelnd eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung des DFB für das Jahr 2006 zu Unrecht als Betriebsausgabe deklariert und damit gewinnmindernd geltend gemacht hätten.

Das war das Resultat der knapp dreijährigen Ermittlungen, deren Auslöser ein Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel im Oktober 2015 über dubiose Geldflüsse war.

WM-Affäre 2006: Finanzamt verhängte 2017 Strafzahlung gegen DFB

Der Verband hatte die 6,7 Millionen 2005 als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala verbucht, die aber nie stattgefunden hat. Das Geld diente mutmaßlich zur Rückzahlung eines Darlehens an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus.

Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen. Gegen diese Version wehren sich die Beschuldigten.

Das Finanzamt Frankfurt/Main hatte bereits Ende Oktober 2017 entschieden, dass die 6,7 Millionen vom DFB an Louis-Dreyfus steuerlich "unzutreffend" behandelt worden seien - und verhängte eine Strafzahlung in Höhe von 19,2 Millionen Euro. Der DFB, der seine Führungsspitze inzwischen komplett ausgetauscht hat, beharrt weiterhin darauf, die Zahlung sei betrieblich veranlasst gewesen. Diese Ansicht wurde nun vom Landgericht geteilt.

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