Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den Einspruch des früheren Bundesligaprofis gegen die Strafe des Weltverbands FIFA zurückgewiesen. Die Zehn-Spiele-Sperre für den 36-Jährigen bleibt bestehen, auch die Geldstrafe in Höhe von 30.000 Schweizer Franken (24.500 Euro) wurde bestätigt.
Simunic hatte nach der erfolgreichen WM-Qualifikation durch den Sieg gegen Island (2:0) über das Stadion-Mikrofon die Parole "Za Dom - Spremni!" gerufen. Der umstrittene Ustascha-Gruß heißt übersetzt: "Für die Heimat - bereit!"
Rassismus aus dem Fußball verbannen
Die Ustascha war ein 1929 gegründeter Zusammenschluss kroatischer Nationalisten, der sich zu einer faschistischen Bewegung entwickelte. Die FIFA hatte ihn daraufhin für zehn Spiele ab WM-Beginn und damit die gesamte Endrunde in Brasilien gesperrt.
Wie der CAS am Montag mitteilte, fiel die Entscheidung der Richter gegen Simunic einstimmig. Die Anhörung hatte am 8. Mai stattgefunden. Simunic hatte eine Aufhebung der Strafe oder alternativ eine Aussetzung auf Bewährung für ein Jahr beantragt. Schon zuvor war der frühere Profi von Hertha BSC und 1899 Hoffenheim mit seinem Einspruch vor dem Berufungsgericht der FIFA gescheitert.
Der Weltverband begrüßte das Urteil des Sportgerichtshofs: "Mit dieser Entscheidung hat der CAS die Anstrengungen der FIFA, die Rassismus aus dem Fußball verbannen will, klar und deutlich unterstützt."
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