Doppel-Gelb kommt nicht gut an

SPOX
25. November 200819:42
Für Doppelgelb sieht Schiedsrichter Metzen nun selber Rot: Der DFB hat den Schiri vorerst gesperrtGetty
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Es war das Highlight des Spiels zwischen dem FSV Mainz und St. Pauli. Schiedsrichter Thomas Metzen zeigt dem Mainzer Miroslav Karhan und dem Paulianer Florian Bruns gleichzeitig die gelbe Karte. Nun wurde der Schiri vom DFB gesperrt.

Thomas Metzen war bis zur Zweitligapartie zwischen den Mainzern und dem FC St. Pauli ein eher unbekannter Schiedsrichter in Deutschland.

Es war die 43. Minute, als Schiri Metzen ganz Fußball-Deutschland zum Lachen brachte: Auf dem Spielfeld kommt es zu einer Rangelei zwischen dem Mainzer Miroslav Karhan und dem Paulianer Florian Bruns. Der 27-jährige Metzen geht zielstrebig dazwischen, greift mit beiden Händen in beide Brusttaschen und hält den Streithähnen jeweils eine Gelbe Karte vor die Nase.

Seiner Karriere hat diese Aktion aber wohl mehr geschadet als genutzt, denn dem Schiedsrichter-Obmann Eugen Strigel gefiel die spektakuläre "Doppel-Gelb" gar nicht.

Metzen wird vorerst nicht mehr nominiert

Strigel bestellte Metzen zum Rapport und erklärte ihm, dass ein solches Verhalten nicht zu dulden sei. Der Schiedsrichter-Obmann sagte der Kölner Tageszeitung "Express": "So etwas habe ich ja noch nie erlebt. Der Schiedsrichter hat erst den einen und dann den anderen Spieler zu verwarnen. Diese Szene machte mich einfach nur sprachlos."

Metzen entschuldigte sich im "DSF": "Es war in dem Moment nur eine spontane Reaktion und ich war mir über die folgende mediale Aufmerksamkeit nicht bewusst. Das war keinesfalls arrogant oder böse gemeint. Aus jetziger Sicht war das Ziehen der beiden Karten sicher unangemessen. Die Intention als Schiedsrichter lautet normalerweise in allen Klassen, sich in Zurückhaltung zu üben. Ich werde das in Zukunft daher sicher nicht mehr praktizieren."

Trotzdem wird Thomas Metzen für die nächsten Spiele nicht mehr berücksichtigt.

Zudem wurden alle Schiedsrichter in einem Brief darauf hingewiesen, dass eine derartige Verhaltensweise nicht den Anweisungen entspricht und zu unterlassen ist.

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