Die Fans des Traditionsvereins hatten im Zweitliga-Spiel beim 1. FC Kaiserslautern am 8. Februar 2013 und während des Relegationsspiels gegen den VfL Osnabrück am 28. Mai 2013 pyrotechnische Mittel abgebrannt. Darüber hinaus waren während des Dresdner Zweitligaspiels gegen den VfL Bochum am 8. Dezember 2012 aus dem Dresdner Zuschauerblock Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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