Bei der kommenden Mitgliederversammlung des Ligaverbandes im März steht das Thema im Rahmen der 50+1-Regel dennoch auf der Agenda. Wie das Fachmagazin "Kicker" berichtet, plant der Ligavorstand aber erst für die Zukunft eine Beschränkung mehrfacher Minderheitsbeteiligungen auf fünf Prozent. So dürfte ein neuer Investor nur noch bei einem Verein maßgeblich beteiligt sein.
Anders ist die Rechtslage bei der Teilnahme an europäischen Wettbewerben. Der europäische Dachverband UEFA schließt grundsätzlich die Einflussnahme eines Geldgebers bei mehreren Klubs aus. In Artikel drei des Champions-League-Reglements (Integrität des Wettbewerbs) heißt es: "Niemand darf gleichzeitig, direkt oder indirekt, in irgendeiner Funktion oder mit irgendeinem Mandat an der Führung, der Verwaltung und/oder den sportlichen Leistungen von mehr als einem an einem Klubwettbewerb teilnehmenden Verein sein." Es geht vor allem um "entscheidenden Einfluss auf die Entscheidungsfindung des Vereins".
Allerdings entscheidet auch die UEFA von Fall zu Fall. Audi hält auch rund zehn Prozent bei Rekordmeister Bayern München. Dass sowohl die Bayern als auch Wolfsburg am internationalen Wettbewerb teilnehmen, war aber nie ein Thema.
Der Kader vom FC Ingolstadt im Überblick