Das hat die Süddeutsche Zeitung erfahren. Laut Vereinsrecht kann ein Rücktritt demnach nur dem Verein gegenüber, in dem Fall dem Vereinsvorstand, oder dem bestellenden Organ, also der Mitgliederversammlung, erklärt werden. Da aber Mayrhofer seinen Abschied gegenüber seinen Kollegen Schmidt und Erik Altmann erklärt hatte und Altmann seinen Rücktritt Schmidt verkündet hatte, blieb niemand übrig, um Schmidts Rücktritt zu akzeptieren.
Schmidt erklärte seinen Rücktritt zwar gegenüber den Kollegen, da die zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr im Amt waren, ist die Erklärung ungültig. Das Übergangspräsidium mit Siegfried Schneider und Karl-Christian Bay fand den Fehler nach eigenen Angaben aufgrund einer Rücksprache mit dem Registergericht heraus. Das hatte wohl zuvor klargestellt, dass für die Eintragung eines neuen Vorstands der Rücktritt des alten Vorstands nötig sei.
Daher ist Schmidt zunächst zumindest formell weiter im Amt und soll dieses vorerst weiter ausüben, womöglich auch nach der Mitgliederversammlung am Sonntag. Sollte ihn der neue Verwaltungsrat aber abberufen, käme es wohl doch zum Machtwechsel.
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