Der Verein kann nun binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragen.
Eintracht Braunschweig in der Übersicht
Nach vier Zwischenfällen mit Fans von Eintracht Braunschweig hat das Sportgericht des DFB im Einzelrichterverfahren gegen den Zweitligisten eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 21.000 Euro verhängt.
Der Verein kann nun binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragen.
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