Effenberg war im September 2015 nach einem Wiesn-Besuch in der Münchner Innenstadt im Auto von der Polizei gestoppt worden.
Nach Auffälligkeiten bei der Atemkontrolle wurde bei der anschließenden Blutprobe ein Alkoholgehalt von 1,4 Promille festgestellt, damit lag absolute Fahruntüchtigkeit vor.
Daraufhin hatte der 47-Jährige einen Strafbefehl erhalten, gegen den er jedoch von seinem Anwalt Einspruch einlegen ließ. Daher wurde nun die Verhandlung angesetzt.
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