Doppel-Strafe für Kaiserslautern

SID
FCK-Anhänger warfen im Oktober 2015 im Spiel gegen Sandhausen Feuerzeuge und Trinkbecher
© getty

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Zudem sprach das DFB-Gremium einen Teil-Ausschluss der Zuschauer auf Bewährung aus.

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Von der Geldbuße kann der Verein 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme sei unter "besonderer Würdigung" der Anstrengungen des pfälzischen Traditionsklubs "im präventiven Bereich" zur Bewährung ausgesetzt worden, die bis zum 31. Dezember 2016 laufe. Schwerwiegende Wiederholungsfälle, unabhängig ob bei Heim- oder Auswärtsspielen, führen zum angedrohten Teilausschluss.

In der Partie von Kaiserslautern beim SV Sandhausen am 16. Oktober 2015 waren mehrfach Feuerzeuge und Trinkbecher aus dem Gästefanblock in den Innenraum des Stadions sowie auf das Spielfeld und in Richtung des Schiedsrichters geworfen worden.

Lautern stimmt Strafe zu

Nur acht Tage später wurden von FCK-Anhängern im Duell beim Karlsruher SC zahlreiche Böller, Leuchtraketen, Rauchbomben und bengalische Feuer gezündet. Dabei war es zu einer erheblichen Gefährdung von Zuschauern und Personen im Innenraum gekommen.

Der 1. FC Kaiserslautern hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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